Als Verein mit Kinder- und Jugendmannschaften haben wir eine besondere Verantwortung für die uns anvertrauten jungen Menschen. Sie sollen sich bei uns wohl fühlen, Hockeysport treiben und ihre Persönlichkeiten entwickeln können.
Um unsere Kinder vor jeglicher Art von Gewalt zu schützen haben wir ein Präventionskonzept entwickelt, womit wir uns klar gegen Gewalt im Allgemeinen und insbesondere im Sport positionieren. Wir möchten mit unserem Kinderschutzkonzept alle Personen – intern und extern – für das Thema sensibilisieren und haben Handlungsanweisungen definiert, um klare Richtlinien vorzugeben.

Wir verfolgen die folgenden Ziele:

  • Schutz der Kinder und Jugendlichen vor körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt
  • Aufmerksamkeit für das Thema Kinderschutz als Präventionsmaßnahme
  • Handlungssicherheit und Qualifikation für alle im Verein Tätigen, die täglich Umgang mit den Kindern und Jugendlichen haben
  • Schaffung klarer Kommunikationsstrukturen und direkte Ansprechpartner:innen (Kinderschutzbeauftragte)
  • Vertrauen schaffen für Betroffene

Unser Schutzkonzept vereint alle präventiven und intervenierenden Maßnahmen.

Kinderschutzbeauftragte

Wenn Ihr Sorgen habt, Beobachtungen macht oder Euch über das Thema Kinderschutz austauschen möchtet, dann wendet Euch jederzeit einfach an unsere beiden HCBB Kinderschutzbeauftragten:

Britta Frischemeyer (Mutter einer HCBB-Jugendspielerin)
Kontakt: kinderschutz@hc-bb.hockey

Ralph-Peter Krisztian (Vater eines HCBB-Jugendspielers)
Kontakt: kinderschutz@hc-bb.hockey

Kinderschutzkonzept

Verankerung in der Satzung

Um die Wichtigkeit des Kinderschutzes deutlich zu machen, wurden schon bei der Vereinsgründung in der Satzung wichtige Positionen verankert. In §2, Absatz 1.j) hat sich der Verein zum Ziel gesetzt: „….Maßnahmen und Veranstaltungen zur Erhaltung und Förderung des körperlichen, seelischen und geistigen Wohlbefindens …“ zu verfolgen. Das bedeutet für uns:

  • Wir verurteilen jede Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. (Satzung: §2 Absatz 6)
  • Wir sind uns der besonderen Verantwortung gegenüber den betreuten Kindern und Jugendlichen bewusst.
  • Wir verfügen über ein Präventionskonzept „Kinderschutz“ und sorgen für die konsequente Umsetzung.
  • Wir benennen Beauftragte für den Kinderschutz.

Aufgaben der Kinderschutzbeauftragten im HC Berlin Brandenburg 2019 e.V. 

  • Erweiterung und Vermittlung von Wissen zum Thema Kinderschutz durch entsprechende Aktivitäten
  • Koordination der Präventionsmaßnahmen
  • Vertrauensvolle:r Ansprechpartner:in für Kinder, Eltern, Trainer:innen und sonstige Funktionäre
  • Vernetzung mit externen Fachstellen und regionalen Sportverbänden
  • Einleitung von Schritten zur Intervention bei Beschwerden oder Verdachtsäußerungen
  • Öffentliche Kommunikation der Präventionsmaßnahmen gemeinsam mit den Verantwortlichen
  • Erarbeitung von Vorgaben für die Auswahl von Übungsleitern:innen und Mitarbeiter:innen
  • Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln
  • regelmäßige Besprechungen zum Thema Kinderschutz bei Vereins- und Übungsleitersitzungen
  • Teilnahme an Elternabenden und Fahrtenbesprechungen
  • Organisation von vereinsinterner und externer Qualifizierung und Fortbildung für alle im Verein Tätigen
  • Kontrolle der vereinbarten Maßnahmen und Richtlinien
  • Einsicht in Erfassungsbögen zu erweiterten Führungszeugnissen und Nachhaltung der Aktualität

Aktivitäten transparent gestalten

  • Schaffung von offenen Situationen im Trainings- und Wettkampfbetrieb
  • Umsetzung des „Vier-Augen-Prinzips“
  • Transparenz in der Elternarbeit
  • verbindliche Vereinbarung zu „Grundsätze im Umgang mit Kindern und Jugendlichen“ im Verein

Wertschätzung und Anerkennung unserer Kinder und Jugendlichen 

  • Stärkung des Selbstbewusstseins
  • Thematisierung von Grenzen
  • Benennung von Grenzüberschreitungen
  • Mitbestimmung und Partizipation
  • aktive Einbeziehung in die Vereinsarbeit durch offene Kommunikation
  • bieten von Möglichkeiten zur Mitteilung von Meinungen

Eignung von Mitarbeiter/innen prüfen 

  • Bekanntmachung und Erläuterung der „Grundsätze im Umgang mit Kindern und Jugendlichen“
  • Anerkennung durch Unterzeichnung von allen Mitarbeiter:innen des Vereins
  • Verdeutlichung der Wichtigkeit des Themas Kinderschutz bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter:innen
  • Verpflichtung zur Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses bei Beginn der Tätigkeit
  • verpflichtende Aktualisierung des erweiterten Führungszeugnisses nach drei Jahren

Dokumentation

Alle Einstellungsunterlagen werden unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in den Personalakten aufbewahrt. Des Weiteren wird für jede:n Mitarbeiter:in im Verein ein Formblatt angelegt. In diesem werden die jeweiligen Aktualisierungen der erweiterten Führungszeugnisse dokumentiert. Es wird jeweils von zwei Beauftragten die Einsichtnahme bestätigt. Die Kinderschutzbeauftragten erhalten Einsichtnahme in die Formblätter. Eine Aktualisierung hat alle drei Jahre zu erfolgen.

Jede:r Aktive nimmt das Führungszeugnis nach Einsicht durch den:die Vereinsvertreter:in wieder an sich und bewahrt dies bis zur Erneuerung auf.

 Gewissenhafte Prüfung

Vorfälle von Gewalt oder Äußerungen eines dahingehenden Verdachtes bedeuten ein schwerwiegendes Vorkommnis innerhalb des Vereins. Deshalb sind ein sensibler Umgang und eine gewissenhafte Prüfung notwendig, um entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Ansprechpartner:in für betroffene Kinder und Jugendliche oder diejenigen, die diesbezügliche Beobachtungen gemacht haben, ist die:der Kinderschutzbeauftragte. Die Äußerungen von Opfern oder Zeugen werden ernst genommen und sachlich erfasst. Ziel ist dabei, weiteren Handlungsbedarf zu prüfen und ggf. Interventionsschritte einzuleiten. Hierüber wird ein Protokoll erstellt. Es werden nur sachliche und tatsächliche Beobachtungen und Aussagen festgehalten, jedoch keine Mutmaßungen oder Interpretationen. Dem Opfer, sowie den Zeugen werden die weiteren möglichen Schritte möglichst detailliert erläutert. Eine generelle Geheimhaltung darf hierbei nicht vereinbart werden. Oberste Prämisse gilt immer dem Opferschutz.

 

Kooperation mit externen Fachstellen

So früh wie möglich wird mit externen Fachstellen (wie z.B. Jugendämtern, Beratungsstellen freier Träger, Polizei) kooperiert. Entsprechende Kontaktmöglichkeiten finden sich in dem Anhang. Vor der Kontaktaufnahme mit der Polizei wird eine Absprache mit dem Opfer getroffen, da in der Regel ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Beratungsstellen freier Träger haben den Vorteil, dass sie zunächst frei beraten können und Empfehlungen aussprechen, wann und welche Institutionen und Behörden eingeschaltet werden müssen.

 

Im Interesse des jungen Menschen handeln 

Bei Vorfällen von Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen sind besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen sowie rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Von Anfang an ist die Vereinsleitung zu informieren. Sollte die Leitung selbst involviert sein, sind übergeordnete Stellen (Sportverbände bzw. Fachverbände) einzubeziehen.

 

Unterbrechung des Kontakts zum:zur Täter:in

Handlungsleitend ist der Schutz des Opfers. Dazu gehört die Unterbrechung des Kontaktes zwischen dem:der Verdächtigen und dem betroffenen Kind bzw. Jugendlichen. Es ist sicher zu stellen, dass das betroffene Kind bzw. der betroffene Jugendliche an den Vereinsaktivitäten weiter teilnehmen kann, wenn das Bedürfnis besteht. Bis zur Klärung muss die beschuldigte Person freigestellt oder suspendiert werden.

 

Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden

Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, sind grundsätzlich die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten. Dabei sollte eine externe Beratung in Anspruch genommen werden, um das Opfer durch Strafanzeigen und Verfahren nicht zusätzlich zu traumatisieren.

 

Fürsorgepflicht gegenüber dem:der Mitarbeiter:in 

Zur Vermeidung von voreiligen Urteilen sollten neben der Unterstützung derjenigen, die den Verdacht äußern, auch die Sorge gehören, keine vorschnellen oder gar öffentlichen Urteile zu ermöglichen. Dazu ist größtmögliche Sorgfalt, Umsicht und Diskretion notwendig. Eine unberechtigte Rufschädigung ist aktiv zu unterbinden. So ist die Weitergabe von Verdachtsmomenten an Dritte unbedingt zu unterlassen. Im Laufe des Verfahrens ist größtmögliche Verschwiegenheit zu wahren.

 

Kommunikationsstrukturen

Das Opfer und ggf. die Eltern, aber auch der/die Verdächtige benötigen klare Informationen über die weitere Vorgehensweise. Wenn sich der Verdacht bestätigt hat, werden alle Mitarbeiter:innen informiert. Diese Information wird sachlich und an den Fakten orientiert kommuniziert. Wichtig ist die Anweisung an den:die Mitarbeiter:innen, Informationen nicht an Unbefugte weiterzuleiten. Beim Vorliegen eines bestätigten Vorfalls erfolgt eine Informationsweitergabe an die Öffentlichkeit. Dabei werden lediglich Fakten, ohne Nennung von Namen, weitergegeben. Zusätzlich werden die eingeleiteten Interventionsschritte benannt.

Ansprechpartner im Verein

Kinderschutzbeauftragte des HC Berlin Brandenburg 2019 e.V.

Britta Frischemeyer und Ralph-Peter Krisztian

Kontakt:  kinderschutz@hc-bb.hockey

 

Weitere Kontaktmöglichkeiten und Beratungsstellen

  • Kinderschutzbeauftragte der Sportjugend im Landessportbund Berlin e.V.: m.molkenthin@lsb-berlin.de, 030 – 30002 176
  • Kinderschutz Hotline (mehrsprachig): 030 / 61 00 66
  • Kinderschutzhotline   Bezirk Neukölln: 030 / 90239 – 55555
  • Kinderschutzhotline   Bezirk Tempelhof: 030 / 90277 – 55555
  • Berliner Mädchennotdienst (Beratung und Hilfe für Mädchen und junge Frauen von 12-21 Jahren): 030 / 610063
  • Berliner Kindernotdienst – Kinder bis 13 Jahre: 030 / 610061
  • Berliner Jugendnotdienst – Kinder ab 14 Jahre: 030 / 610062
  • Arbeitsgemeinschaft gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen: www.wildwasser-berlin.de, 030 / 21 00 39 90
  • Berliner Kinderschutz Notdienst: https://www.berliner-notdienst-kinderschutz.de